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Rechtstipp: Sponsoring

07.01.2008 14:50 Uhr
Nicht nur Sportvereine kann man als Sponsor aktiv werden. (Foto: www.photocase.com)
© Foto: www.photocase.com

Sponsoring ist heute ein fester Bestandteil im Wirtschafts­leben. Welche zusätzlichen steuerlichen Vorteile sich für Unternehmen aufgrund einer Gesetzesänderung ergeben - die wichtigsten Fragen und Antworten in einer Informationsgalerie auf einen Blick!

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Rückwirkend zum 1. Januar 2007 hat der Bundesrat Ende September 2007 das „Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements“ beschlossen. Es regelt das Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht großzügiger als bisher, und damit auch das Sponsoring. Unter Sponsoring versteht man die Zuwendung von Geld oder anderen geldwerten Vorteilen durch Unternehmen an gemeinnützige Vereine und Institutionen. Im Gegensatz zur klassischen Spende verfolgt das Unternehmen dabei jedoch das Interesse am Werbeeffekt, das heißt als Gegenleistung zu der „Geldspende“ wird der Name beziehungsweise das Logo des Sponsors auf Plakaten, Fahrzeugen oder auch Katalogen angebracht. Ein Beispiel: Speditionsfirma A-GmbH spendet in ihrem Heimatort 2000 Euro an den Fußballverein zur Ausrichtung des jährlichen Sommerfestes. Dafür erscheint der Name „Speditionsfirma A“ auf der Umschlagseite der Vereinszeitung. Der Abschluss des Sponsoringvertrages ist grundsätzlich formfrei möglich. Inhalt des Vertrages sollten regelmäßig nur die Sponsoringziele, die Leistungspflichten des Sponsors, wie Dauer und technische Abwicklung, sowie die Leistung des Gesponserten sein. Der Sponsor hat verschiedene Möglichkeiten, seinen Sponsoringaufwand steuermindernd geltend zu machen. Die Sponsoringaufwendungen können entweder steuerlich absetzbare Betriebsausgaben oder Spenden sein, die unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich anerkannt werden. Wirtschaftlicher Vorteil durch Werbung Um eine Betriebsausgabe handelt es sich, wenn die Sponsoringmaßnahme betrieblich veranlasst ist und ein wirtschaftlicher Vorteil für das Unternehmen angestrebt wird. Ein solcher Vorteil liegt bereits in der Sicherung oder Erhöhung des unternehmerischen Ansehens oder in der Werbung für die Produkte des Unternehmens. Der Vorteil der Anerkennung als Betriebsausgabe liegt im Gegensatz zur Spende darin, dass Betriebsausgaben ohne Begrenzung steuerlich abzugsfähig sind. Mehr zum Thema Sponsoring lesen Sie auch in der VerkehrsRundschau 51/52 vom 21. Dezember 2007. Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Sponsoring sind unten auf dieser Seite in einer Informationsgalerie zusammengefasst. Schauen Sie rein!


Fragen und Antworten zum Thema Sponsoring

Fragen und Antworten zum Thema Sponsoring Bildergalerie

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