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von 7: Durch das "Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerlichen Engagements" können Sponsoren von zusätzlichen steuerlichen Vorteilen profitieren. Nachfolgend finden Sie die Antworten auf die wichtigsten Fragen.
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von 7: Ein Unternehmen erbringt eine Geldleistung an ein gesponsertes Unternehmen und erhält hierfür eine Werbeleistung.
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von 7: Jedes Unternehmen, das Geld für Werbeleistungen zur Verfügung stellt.
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von 7: Personen, Gruppen, Organisationen oder Vereine in sportlichen, kulturellen, kirchlichen, wissenschaftlichen, sozialen oder anderen bedeutsamen gesellschaftspolitischen Bereichen.
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von 7: Die Geldleistung kann unbeschränkt als Betriebsausgabe angesetzt werden oder als Spende steuerlich abgeführt werden.
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von 7: Die Geldleistung muss betrieblich veranlasst und ausdrücklich an eine Gegenleistung (= Werbeleistung) geknüpft sein.
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von 7: Seit Anfang 2007 können einheitlich bis zu 20 Prozent des steuerpflichtigen Einkommens als Sonderausgabe abgezogen werden (Neuregelung, rückwirkend zum 1. Januar 2007).
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