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Ramsauer sichert Luftraum gegen Sky-Laternen und Drohnen

28.01.2010 10:13 Uhr
Die am Himmel hell leuchtenden Laternen können Piloten irritieren

Im Umfeld deutscher Flughäfen werden die in Mode gekommenen fliegenden Lampions aus Sicherheitsgründen verboten

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Berlin. Die auf abendlichen Festen und Veranstaltungen beliebten, aber gefährlichen Himmelslaternen sind ab sofort im Umfeld von Flughäfen verboten. Die entsprechende Änderung der Luftverkehrs-Ordnung gelte ab sofort, teilte Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) am Donnerstag mit. Die leicht brennbaren und unkontrolliert fliegenden Lampions steigen mit offener Flamme Hunderte Meter in den Nachthimmel auf und haben bereits Brände mit Todesopfern verursacht. Sie dürfen im Umkreis von 1,5 Kilometern eines Flughafens oder Flugplatzes nicht mehr eingesetzt werden. Dies hat dort Bedeutung, wo einzelne Bundesländer nicht schon Verbote ausgesprochen hatten. Ein ähnliches Verbot gilt auch für unbemannte zivile Fluggeräte (Drohnen), wie sie etwa in der Landwirtschaft eingesetzt werden. So will es der neue Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU), der am Donnerstag die Luftverkehrs-Ordnung änderte. "Der Party-Spaß kann schnell in einer Katastrophe enden", erklärte er. Doch längst haben fast alle Bundesländer nicht nach Flug-, sondern nach Brand-Verordnungen bereits Verbote für solche Flugkörper verhängt, wie eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur dpa ergab: Eins der ersten Länder war Niedersachsen mit dem Verbotsbeginn am 1. Mai 2009. Nur in Brandenburg steht der Erlass noch aus – aber kurz bevor. Die Höchststrafen bei Missachtung reichen von 1000 Euro in Sachsen über zumeist 5000 bis hin zu 10.000 in Sachsen-Anhalt. Nach der Luftverkehrs-Ordnung muss das Aufsteigen von Sky-Laternen auch außerhalb der grundsätzlichen Verbotszone von 1,5 Kilometern um die Flughäfen herum genehmigt werden, wenn der kontrollierte Luftraum um die Airports herum betroffen ist. Dieser Radius beträgt etwa 50 Kilometer an größeren Flughäfen wie Berlin-Tegel oder 16 Kilometer in Erfurt und besteht zum Schutz des an- und abfliegenden Luftverkehrs. Ferngesteuerte unbemannte Luftfahrzeuge (Drohnen) werden nicht nur vom Militär, sondern laut Verkehrsministerium zum Beispiel zur Beobachtung beim Bau von Pipelines oder in der Forst- und Landwirtschaft eingesetzt und "zur Zeit verstärkt erprobt". "Nach jetzigem Entwicklungsstand ist ihr Betrieb aber eine potenzielle Gefahr für andere Luftfahrzeuge", so das Ministerium. Deshalb sollen solche Geräte mit einem Fluggewicht von mehr als 25 Kilogramm oder außerhalb der Sichtweite des Fernsteuerers "grundsätzlich verboten werden". Nur in reservierten Lufträumen können sie erlaubt werden. Ramsauer forderte internationale Standards und betonte: "Mit Drohnen darf es keine Experimente zu Lasten der Sicherheit geben." (dpa)

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