Berlin. Die Prüfung des Flugsicherungsgesetzes durch das Bundespräsidialamt dauert an. Damit ist auch weiter offen, ob die damit verbundene Privatisierung der Deutschen Flugsicherung (DFS) wie vorgesehen umgesetzt wird. Ohne die Unterschrift des Bundespräsidenten Horst Köhlers kann das Gesetz nicht in Kraft treten. Wann Köhler entscheiden wird, steht nach Angaben des Präsidialamtes heute noch nicht fest. Das Prüfverfahren hatte zusätzliche Brisanz durch das Urteil des Landgerichts Konstanz erfahren. Danach hat die Bundesrepublik für die Folgen des Flugzeugunglücks in Überlingen am Bodensee einzustehen, obwohl das Schweizer Unternehmen Skyguide mit der Flugsicherung beauftragt war. Die Bundesministerien für Inneres und Justiz haben inzwischen die erbetenen Stellungnahmen abgegeben. Zu den Inhalten äußerten sich beide Häuser nicht. Die Bundesregierung hält die geplante mehrheitliche Privatisierung Flugsicherung für verfassungsfest. Köhlers Bedenken zielten auf die Frage, ob die hoheitliche Aufgabe der Flugsicherung auch nach der Kapitalprivatisierung weiterhin in staatlicher Verantwortung wahrgenommen wird. Nach einem Bericht der Konstanzer Tageszeitung „Südkurier“ soll es zur Klärung des Sachverhalts Anfragen bei Verfassungsrechtlern gegeben haben. Das Präsidialamt wollte dem Bericht zufolge jedoch nicht bestätigen, dass ein Gutachten eines neutralen Verfassungsexperten hinzugezogen werden soll. (dpa/sb)
Prüfung des Flugsicherungsgesetzes dauert an
Bundespräsident lässt Entscheidung offen: Bedenken gegen Privatisierung der Deutschen Flugsicherung