BERLIN. Die Rechte von Postkunden werden gesetzlich festgeschrieben. Das Kabinett beschloss am Mittwoch in Berlin dazu eine Postdienstleistungsverordnung. Kunden haben danach unter anderem den Anspruch, bei Verlegung ihres Wohn- oder Geschäftssitzes eine Nachsendung von bis zu sechs Monaten zu verlangen. Außerdem wird ihr Recht auf Abholung, Rücksendung und Nachforschung von Briefsendungen festgelegt. Die Verordnung sei absichtlich auf ein Mindestmaß beschränkt worden, da wesentliche Verbraucherinteressen bereits in der Postuniversaldienstleistungsverordnung geregelt seien, teilte das Bundeswirtschaftsministerium mit. Die Verordnung diene der Umsetzung der europäischen Postdiensterichtlinie. Sie soll in diesem Sommer in Kraft treten. Der Bundesrat muss noch zustimmen. (dpa/vr)
Postkunden-Rechte gesetzlich festgeschrieben
Verordnung sichert den Kunden Nachsendung, Abholung, Rücksendung und Nachforschung zu