Brüssel/Belgien. Deutschland droht eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) wegen mangelnden Wettbewerbs auf dem Markt für Postdienste. Die EU-Kommission hat heute die zweite Phase der Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland, Großbritannien und Schweden wegen Verstoßes gegen die Sechste EU-Mehrwertsteuerrichtlinie 77/388 für Postdienste eingeleitet. Folgen die drei Unionsländer dieser letzten Aufforderung zur Anpassung der nationalen Gesetzgebung an die EU-Rechtsvorschriften nicht, kann die Kommission sie nach Artikel 226 des EG-Vertrages vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) verklagen. Bereits im April 2006 hatte Brüssel „Blaue Briefe“ verschickt, deren Antworten unbefriedigend waren. Berlin und London wird vorgeworfen, alle oder die meisten der von den früheren Postmonopolen angebotenen Dienstleistungen von der Mehrwertsteuer zu befreien. Während sie von diesem Steuervorteil profitieren könnten, müssten andere Postanbieter zahlen. Stockholm dagegen verweigere eine Steuerbefreiung, die immer noch Teil des EU-Rechts sei und EU-einheitlich angewandt werden müsse. Damit reagiert die Kommission auf Beschwerden gegen die Fiskalpraktiken der drei Staaten Sie weiß aber, dass ähnliche Probleme nicht nur dort bestehen. Deshalb betrachtet sie die Verfahren nach eigener Aussage als „Testfälle, die zeigen, welche verheerenden Auswirkungen eine nicht harmonisierte Anwendung der Mehrwertsteuervorschriften auf den Binnenmarkt hat“. EU-Steuerkommissar László Kovács stellte klar: „Die Steuerbefreiung für Postdienste ist noch im EU-Recht verankert und sollte so angewendet werden, dass Wettbewerbsverzerrungen zwischen ehemaligen Monopolen und neuen Marktteilnehmern vermieden werden, damit sämtliche Wirtschaftsbeteiligten Postdienste anbieten können". Die Kommission hat den EU-Ministerrat aufgefordert, ihren 2003 vorgelegten Gesetzesvorschlag zur Modernisierung der Post-Mehrwertsteuerregelung aus den 70er Jahren wieder auf die Tagesordnung zu setzen. (dw)
Post-Strafverfahren gegen Deutschland
EU-Kommission will Deutschland dazu bringen die Post-Richtlinie umzusetzen: Mehrwertsteuerbefreiung für Deutsche Post beanstandet