Bonn/Berlin. Ab sofort muss die Deutsche Post AG es unterlassen, die Annahme gebündelter Briefsendungen von der Abgabe einer Rückzahlungsverpflichtung abhängig zu machen. Das Bundeskartellamt hat nach Angaben des Aktionsforums „Mehr Farbe im Postmarkt“ und des Bundesverband Internationaler Express- und Kurierdienste (BIEK) die Deutsche Post förmlich darauf hingewiesen, dass die vertragliche Rückzahlungsverpflichtung gegen den Beschluss vom 11. Februar 2005 verstößt. Am 11. Februar dieses Jahres hatte das Bundeskartellamt angeordnet, dass auch private Briefdienstleister Postsendungen vorsortiert ins Netz der Deutschen Post einliefern dürfen. Sie müssen hierfür die gleichen Rabatte wie Großkunden erhalten und können so die Portokosten reduzieren. Die Deutsche Post hatte daraufhin den Konsolidieren Verträge angeboten, die eine Rückforderungsverpflichtung für die Rabatte vorsah, falls die Entscheidung des Bundeskartellamts vor Gericht aufgehoben werden sollte. Dies ist nach Ansicht der Behörde unzulässig. (sb)
Post muss Verträge mit Konsolidieren ändern
Private Briefdienstleister dürfen nicht zu Rückzahlungen vertraglich verpflichtet werden