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Pkw-Maut nimmt letzte Hürde im Bundesrat

31.03.2017 10:51 Uhr
Pkw-Maut nimmt letzte Hürde im Bundesrat
Die Pkw-Maut kommt: Der Bundesrat hat das entsprechende Gesetz gebilligt
© Foto: Picture Alliance/dpa/Bernd Wüstneck

Der Bundesrat hat die Einführung der Pkw-Maut gebilligt. Künftig werden Autofahrer in Deutschland für die Autobahn- und Bundesstraßennutzung zur Kasse gebeten.

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Berlin. Nach jahrelangem Streit hat der Bundesrat den Weg für die Einführung einer Pkw-Maut in Deutschland freigegeben. Er ließ am Freitag Gesetzesänderungen passieren, die Bedenken der EU-Kommission gegen die deutsche Maut ausräumen sollen. Die Empfehlung der Fachausschüsse, den Vermittlungsausschuss anzurufen, erhielt bei der Plenarabstimmung keine Mehrheit. Die Pkw-Maut kann damit kommen.

So sieht die Pkw-Maut aus

Nach der Einführung der Maut ist die Nutzung der Bundesautobahnen und Bundesstraßen für Pkw künftig nur noch gegen eine Gebühr möglich. Ihre Höhe von maximal 130 Euro bestimmt sich dabei nach Hubraum und Umweltfreundlichkeit der Autos. Für Autofahrerinnen und Autofahrer aus dem Ausland gelten Kurzzeitvignetten – ähnlich wie in Österreich, Tschechien oder Slowenien. Je nach Nutzungsdauer können ausländische Fahrer zwischen sechs verschiedenen Optionen wählen. Die Vignetten werden im Internet oder an Tankstellen erhältlich sein.

Um die durch die Maut entstehende Belastung für deutsche Autofahrer zu reduzieren, ist eine Steuersenkung für besonders schadstoffarme Fahrzeuge geplant. Hierzu hat der Bundestag ein weiteres Gesetz beschlossen, dass der Bundesrat am 31. März 2017 ebenfalls gebilligt hat.

Ende einer langen Auseinandersetzung

Der Mauteinführung gehen jahrelange Verhandlungen voraus. Die EU-Kommission hatte Mitte 2015 ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet, weil die ursprünglich geplante Abgabe ihrer Auffassung nach ausländische Autofahrer benachteilige. Im September 2016 folgte die Klage gegen Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof. Die Bundesregierung hatte das Vorhaben deshalb mit dem neuen Gesetzentwurf Anfang des Jahres noch einmal abgeändert.

Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt. Es soll am Tag nach der Verkündung in Kraft treten. (jt)

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