Erfurt. Das Landgericht Erfurt hat es dem Palettenhersteller Falkenhahn AG untersagt, seine Holz-Flachpaletten mit dem Einbrand „World im Oval“ weiterhin anzubieten oder zu verkaufen. Grund ist – wie aus dem Urteil vom 12. März 2009 (Az. 3 O 987/08) hervorgeht, dass die „World“-Paletten der Falkenhahn AG aufgrund ihres Einbrands „World im Oval“ mit den Euro-Tauschpaletten der European Pallet Association (EPAL) verwechselt werden könnten. Das Urteil des Landgerichts Erfurt ist noch nicht rechtskräftig. Sollte Falkenhahn fristgerecht Einspruch einlegen, würde das Verfahren vor dem Oberlandesgericht Jena weiter verhandelt werden. „Bei Eintritt von Rechtskraft des Urteils stellt jedoch nicht nur der Verkauf, sondern auch jedes sonstige ‚Inverkehrsetzen‘, also zum Beispiel auch die Verwendung der World-Paletten als Tausch- oder Einwegpaletten eine Markenrechtsverletzung dar“, betonte die Rechteinhaberin EPAL in einer Pressemitteilung. Dem zugleich gestellten Antrag der EPAL, Falkenhahn zur Löschung der Marke „World im Oval“ zu verpflichten, ist das Landgericht Erfurt allerdings nicht gefolgt, weil hierfür das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt zuständig sei. (pi)
Palettenstreit: EPAL setzt sich gegen „World-Palette“ durch
Neue Runde im Rechtsstreit um die „World-Palette“ endet zugunsten der EPAL / Urteil noch nicht rechtskräftig