Die ungebremst anhaltende Praxis französischer Industrie- und Handelsgruppen, ihre Logistikaktivitäten und andere Funktionsbereiche auszulagern und von Spezialisten übernehmen zu lassen, könnte durch jüngste Tendenzen in der Rechtsprechung des Obersten Cassationsgerichts des Landes einen Dämpfer erhalten. Dies zumindest berichtete der Transportunternehmerverband FNTR in seinem letzten Infobrief. Oft würden die von solchen Outsourcings betroffenen Mitarbeiter danach unter einen anderen Tarifvertrag fallen. Die Auslegung des betreffenden Gesetzesartikels L 122-12, der das Personal in derlei Fällen vor Unbilligkeiten schützen soll, sei in den vier zuletzt ergangenen Urteilen deutlich enger gefasst worden als bisher. Herausgehoben werde darin jetzt die Bestimmung, dass ausgegliederte Aktivitäten eine gewisse Identität und vor allem eine eigenständige Buchhaltung beibehalten müssen. (vr/jb)
Outsourcing: Frankreich legt strengere Maßstäbe an
Rechtsprechung schützt Arbeitnehmer vor Nachteilen durch betriebliche Ausgliederungen