Drei Tiroler Transportunternehmer haben die Republik Österreich vor dem Verfassungsgerichtshof auf Rückerstattung von elf Millionen Mark geklagt. Um diesen Betrag, so die Kläger, hätten sie seit 1995 zu viel für die Brennerüberquerung bezahlt. Grundlage ihrer Klage ist die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes, wonach die Erhöhung der Brennermaut in den Jahren 1995 und 1996 nicht dem EU-Recht entsprach. Trotz dieser Argumentation kamen die Transportunternehmer bisher nicht zum Ziel. Der Verfassungsgerichtshof erklärte sich nämlich für die "privatrechtsförmige Tätigkeit eines ausgegliederten Rechtsträgers" nicht zuständig. Weniger juristisch ausgedrückt: Da die Brennermaut nicht direkt von der Republik Österreich, sondern von der Finanzierungsgesellschaft Asfinag eingehoben wird, ist ein Zivilgericht zuständig. Die Frächter müssen also einen neuen Anlauf nehmen, um (vielleicht) zu den geforderten Millionen zu kommen. (vr/rv)
Österreich: Gerichtsverfahren um Brennermaut
Drei Transporteure fordern 11 Millionen Mark zurück