Wien. Die EU-Kommission hat das neue österreichische Förder-Modell für den Kombinierten Verkehr und Einzelwagenverkehr notifiziert und festgestellt, dass es nicht EU-Wettbewerbsregeln widerspricht. Das von Österreich in Brüssel vorgeschlagene Beihilfenpaket zur Stützung des Kombinierten Verkehrs sowie des Einzelwagenverkehrs in Österreich sieht für die Jahre 2012 bis 2017 staatliche Subventionen bis maximal 1,2 Milliarden Euro vor.
Pro Jahr können bis zu 220 Millionen Euro aus der Staatskasse für den Betrieb von Rollenden Landstraßen (RoLa), unbegleiteten Kombi-Verkehren und Einzelwagenverkehren zugeschossen werden, bestätigt Walter Fleissner, Sprecher von Verkehrsministerin Doris Bures gegenüber der VerkehrsRundschau: „Die tatsächlichen ausgezahlten Beihilfenbeträge werden allerdings aufgrund der Haushaltslage deutlich unter der notifizierten Höchstgrenze liegen.“
Um eine Förderung können Eisenbahnen ansuchen, die in Österreich Kombinierte Verkehre oder Einzelwagenverkehre abwickeln oder abzuwickeln beabsichtigen, verlautet aus dem Ministerium. Damit die Kunden der Bahnen wissen, welche Förderung ihr Traktionspartner bekommt, werden die Förderbeträge auf die Website des Ministeriums online gestellt und so Transparenz für alle geschaffen, betont Fleissner. Ein nicht unwichtiges Detail dabei: Gefahrguttransporte, die im Rahmen von Einzelwagenverkehren oder im Kombinierten Verkehr gefahren werden, kommen weiterhin in den Genuss der Förderung. Das neue Modell gilt ab Mitte Dezember dieses Jahres. (mf)