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ÖPP im Straßenbau kein Garant für Kostenersparnis

19.04.2012 13:59 Uhr
Baustelle Autobahn
Weil sich der Ausbau der A7 verzögert, muss der Bund zu viel Geld für Erhaltungsmaßnahmen ausgeben  
© Foto: dapd/Johann Bunte Bauunternehmung

Bundesrechnungshof kritisiert die unnötigen Mehrkosten beim Ausbau der A7 durch eine Öffentlich Private Partnerschaft

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Bonn. Laut einem Bericht des Bundesrechnungshofes sind privatwirtschaftliche Finanzierungsmodelle beim Bau von Bundesfernstraßen offenbar kein Garant für mehr Effizienz. Der Bund könnte Instandhaltungskosten von bis zu 25 Millionen Euro einsparen, würde er den Ausbau der Bundesautobahn A7 in Niedersachsen auf herkömmliche Weise realisieren, statt auf eine Öffentlich Private Partnerschaft (ÖPP-Projekt) zu setzen. Das geht aus einem Bericht mit ergänzenden Prüfungsergebnissen zu den Anmerkungen des Rechnungshofes von 2011 hervor.

Mit der ÖPP-Variante verzögere sich der Baubeginn – das führt unterm Strich zu Mehrkosten für den Bund, argumentiert die Behörde. Das Bundesverkehrsministerium plant, die Autobahn auf einer Gesamtlänge von 42,2 Kilometer in vier Bauabschnitten von vier auf sechs Streifen zu erweitern. Da die betroffenen Streckenabschnitte in schlechtem Zustand sind, müssen sie bis zum Ausbaubeginn instand gehalten werden. Ein früher Beginn der Ausbaumaßnahme könnte daher die Erhaltungskosten minimieren. Nach Berechnungen des Bundesrechnungshofes könnte der Ausbau in konventioneller Weise – die niedersächsische Straßenbauverwaltung wäre dann zuständig – früher beginnen als es bei einem ÖPP-Projekt der Fall wäre. Der Grund: ÖPP-Projekte können erst beginnen, wenn für alle auszubauenden Abschnitte Planfeststellungsbeschlüsse vorliegen. Dagegen kann beim herkömmlichen Ausbau bereits abschnittsweise mit den Arbeiten begonnen werden, sobald für einen Abschnitt das Baurecht vorliegt. (diwi) 

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