Den Haag. Nach dem der niederländische Lkw-Verband TLN (Transport en Logistiek Nederland) über eine einstweilige Verfügung beim Bundesverfassungsgericht die Aussetzung der deutschen Lkw-Maut erwirken will, hat jetzt der niederländische Verband KNV (Koninklijk Nederlands Vervoer) ebenfalls den Rechtsweg eingeschlagen. Er beauftragte die Berliner Anwaltskanzlei Murk Muller damit, zu prüfen, ob die Bundesrepublik Deutschland oder die Maut-Betreibergesellschaft Toll Collect für etwaige wirtschaftliche Schäden aus einer verpatzten Maut-Einführung haftbar gemacht werden können. Nach Überzeugung des KNV ist die Zeit nicht reif dafür, dass die Maut zum 31.August in Kraft tritt. Ein wesentlicher Kritikpunkt besteht darin, dass die Einbaugeräte zur Erfassung der Maut (OBUs) nicht bis zum Stichtag in der benötigten Anzahl bereitstehen. In den Niederlanden werden nach KNV-Erhebungen rund 40.000 Geräte benötigt. Bislang seien tatsächlich nur 500 Geräte ausgeliefert worden. Selbst unter der "wenig wahrscheinlichen" (KNV) Annahme, dass in Kürze die benötigte Geräteanzahl in den Niederlanden ausgeliefert würde, sei an einen termingerechten Einbau nicht zu denken. Um das zu erreichen, müssten die 66 autorisierten Fachwerkstätten in den Niederlanden quasi rund um die Uhr arbeiten. Zudem müsste jede Werkstatt 20 Mitarbeiter ausschließlich mit dem OBU-Einbau befassen. Der KNV greift die Bundesregierung in sehr scharfer Form an und macht sie schon jetzt für das "Unheil" als Folge einer völlig unzureichenden Vorbereitung bei der Maut-Einführung verantwortlich. (vr/eha)
Niederlande: KNV prüft Schadensersatzansprüche wegen befürchteter Maut-Pleite
Verband beklagt unter anderem den Mangel an Einbaugeräten