Neues Recht für Hochschul-Erfindungen

11.02.2002 07:00 Uhr

Gesetzesänderung bei Hochschulerfindungen ist in Kraft getreten. Die Hochschulen sollen nun künftig Erfindungen und Patente besser wirtschaftlich verwerten können.

Seit Ende letzter Woche ist Änderung des Arbeitnehmererfindungsgesetzes in Kraft getreten. Damit werden Hochschulen das Recht erhalten, Erfindungen ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum Patent anzumelden und damit die wirtschaftliche Verwertung zu forcieren. "Damit werden Ergebnisse der Hochschulforschung schneller und gezielter in die Anwendung gebracht", sagte Bundesforschungsministerin Edelgard Bulmahn. "Die systematische Erschließung von wirtschaftlich verwertbaren Ergebnissen der Forschungsarbeit in den Hochschulen und Forschungseinrichtungen ist eine gute Investition für künftige Innovationen. Bislang brachliegendes Innovationspotenzial an den deutschen Hochschulen wird mit dem neuen Arbeitnehmererfindungsgesetz mobilisiert." Bis jetzt hatten allein die Forscherinnen und Forscher und Lehrenden und nicht die Hochschule das Recht, ein Forschungsergebnis zum Patent anzumelden und wirtschaftlich zu verwerten. In der Vergangenheit ist von diesem Recht viel zu selten Gebrauch gemacht worden, und damit die Option für eine wirtschaftliche Nutzung entfallen. Mit dem novellierten Arbeitnehmererfindungsgesetz erhalten die Erfinderinnen und Erfinder an den Hochschulen - nicht nur die Professoren - künftig 30 Prozent der Lizenzeinnahmen, während die jeweilige Hochschule 70 Prozent der Einnahmen aus einer Patentverwertung erhält und damit neben dem erfreulichen Rückfluss von Mitteln auch den Verwertungsaufwand decken kann. Aus dem Zukunftsinvestitionsprogramm der Bundesregierung wird jetzt mit UMTS-Mitteln der systematische Aufbau und Ausbau des Hochschulpatentsystems unterstützt. Dafür werden bis zum Jahr 2003 rund 35 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. In den Ländern entstehen zur Zeit Patent- und Verwertungsagenturen, die mit der professionellen Patentverwertung an den Hochschulen beginnen. Bundesforschungsministerin Bulmahn forderte die Hochschulen auf, die neuen Möglichkeiten aktiv zu nutzen. Sie gehe davon aus, dass mit In-Kraft-Treten des neuen Arbeitnehmererfindungsrechts langfristig ein großer Innovationsschub von den Hochschulen ausgehen wird.

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