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Neue Regeln für Gefahrgut bei Ostseeverkehren

10.01.2013 10:42 Uhr
Neue Regeln für Gefahrgut bei Ostseeverkehren
Änderungen bei der Beförderung von Gefahrgütern mit Ro/Ro-Fähren wurden im Amtsblatt veröffentlicht
© Foto: VR/Eckhard-Herbert Arndt

Für den Transport gefährlicher Güter auf Ro/Ro-Schiffen in der Ostsee sind zum Jahresbeginn Änderungen in Kraft getreten.

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Berlin. Zum 1. Januar 2013 sind im Memorandum of Understanding (MoU) für die Beförderung verpackter gefährlicher Güter mit Ro/Ro-Schiffen in der Ostsee einige Änderungen in Kraft getreten. Das Bundesverkehrsministerium hat die neue Fassung des MoU in deutscher und englischer Sprache in Ausgabe 24 des Verkehrsblatts veröffentlicht.

Die Änderungen betreffen unter anderem Beladung, Plakatierung und Beförderung von Güterbeförderungseinheiten (§ 4 und 5 MoU) sowie die zusätzlichen Pflichten des Versenders (§ 7 MoU). Insbesondere muss der Versender sicherstellen, dass die mit Planung und Durchführung der Beförderung betreuten Personen mit den maßgeblichen Bestimmungen vertraut gemacht und in ihre Anwendung eingewiesen werden. (gg/gh)

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