Brüssel. Die EU-Kommission hat eine Neufassung der erst vor elf Monaten angenommenen EU-Basisrichtlinie 2003/88 zum Thema Arbeitszeit vorgeschlagen, die auch Auswirkungen auf LKW- und Busfahrer hätte. Der Änderungsvorschlag hält zwar an der maximalen wöchentlichen Durchschnittsarbeitszeit von 48 Stunden fest bei einer möglichen Ausdehnung bis auf 60 Stunden. Jedoch könnten die EU-Staaten den Bezugszeitraum zur Berechnung der durchschnittlichen Wochenarbeitszeit von bislang vier Monaten auf ein Jahr verlängern. Dabei dürfte die Zustimmung oder Ablehnung des Arbeitnehmers zu einer derart verlängerten Arbeitszeit keinen Einfluss auf den Arbeitsvertrag haben. Zudem dürfte er sein Einverständnis jederzeit zurück ziehen. Mit dieser Änderung müsste auch die im Februar 2002 verabschiedete besondere EU-Richtlinie zu Arbeitszeitregeln für Berufskraftfahrer geändert werden. Sie gilt ab 2005 für angestellte und ab 2009 für selbständige Fahrer. EU-Beschäftigungskommissar Stavros Dimas: „Der Vorschlag verbindet den Schutz von Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer mit mehr Flexibilität und fördert damit auch die Wettbewerbsfähigkeit.“ (dw)
Neue EU-Arbeitszeitrichtlinie vorgeschlagen
Die durchschnittliche Wochenarbeitszeit von LKW- und Busfahrern soll sich künftig auf einen Zeitraum von einem Jahr statt wie bisher auf vier Monate beziehen