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Netzagentur stellt Verfahren gegen Deutsche Post ein

12.04.2007 15:03 Uhr

Streit um postvorbereitende Tätigkeiten für bayrische Ministerien: Dumping-Vorwürfe der privaten Konkurrenten abgewiesen

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Bonn. Die Bundesnetzagentur hat ihr Verfahren gegen die Deutsche Post wegen möglicher Dumpingpreise im Briefgeschäft zu Lasten der Konkurrenz eingestellt. Die Untersuchungen hätten ergeben, dass die Vorwürfe nicht gerechtfertigt seien, teilte die Netzagentur heute in Bonn mit. Bei der Auseinandersetzung ging es um das Einsammeln, Vorsortieren und Frankieren von Briefsendungen. Diesen Bereich der so genannten postvorbereitenden Tätigkeiten hat die Post nach einem Entscheid des Bundeskartellamtes im Jahr 2005 für den Wettbewerb öffnen müssen. Seither bemühen sich Konkurrenzfirmen verstärkt um das Teilgeschäft. Die Netzagentur ging bei dem Verfahren Beschwerden zu Verträgen der Post-Tochter Deutsche Post In Haus GmbH zu den Teilleistungen mit bayerischen Ministerien nach. Auch für Vorwürfe, das Tochterunternehmen bediene sich der Infrastruktur und der Vertriebsorganisation der Mutter, habe es keine Anhaltspunkte gegeben, berichtete die Netzagentur. Wie in Bayern gewährt die Post in Rahmenverträgen mit mehreren Bundesländern Sonderkonditionen, wenn Briefsendungen von Landeseinrichtungen zu Massensendungen zusammengefasst und vorsortiert eingeliefert werden. Der Bundesverband Internationaler Express- und Kurierdienste e. V. (BIEK) kritisiert die heutige Entscheidung der Bundesnetzagentur. Nach Ansicht des BIEK nutzt die Deutsche Post mit dem „Rahmenvertrag Bayern" ihre marktbeherrschende Stellung zulasten der privaten Postdienstleister aus. Der BIEK werde seine 2006 bei der Europäischen Kommission eingelegte Beschwerde weiterverfolgen. „Der Wettbewerb wird hierdurch nachhaltig erschwert“, monierte ebenfalls der Branchenverband BdKEP heute in einer Presseerklärung. Nach Ansicht des BdKEP wird damit das Preisregulierungsverfahren der Bundesnetzagentur, dass durch das Postgesetz eingeführt wurde, um Preismissbrauch eines Unternehmens mit nahezu absolut marktbeherrschender Stellung auszuschließen, ad absurdum geführt. Der Deutschen Post werde somit offiziell durch die Bundesnetzagentur direkt Preisnachlässe für Großversender genehmigt. Die Post sieht sich durch die Entscheidung der Netzagentur in ihrer Position bestätigt, keine Dumpingpreise bei ihren Angeboten zu offerieren. Damit sei erneut ein Versuch von Konkurrenten gescheitert, die Netzagentur als Instrument im Wettbewerb gegen die Post zu benutzen. Im November 2006 war ein konkurrierender Paketdienst mit einer Beschwerde über zu niedrige Paketpreise bei der Behörde gescheitert. (dpa/sb)

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