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Nach Gerichtsurteil: Regierung streitet über Mindestlohn

10.03.2008 13:50 Uhr

Private Briefdienstleister gewinnen in erster Instanz: Das Berliner Verwaltungsgericht erklärt den Mindestlohn für Briefträger für unzulässig

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Berlin. In der Bundesregierung wird offen über den Mindestlohn für Briefträger gestritten, nachdem ein Gericht die Lohnuntergrenze für unzulässig erklärt hat. Das Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts sei ein Sieg für den Wettbewerb, sagte Bundeswirtschaftsminister Michael Glos (CSU). „Es zeigt, dass Mauscheleien vor Gericht keinen Bestand haben“. Die Richter hatten am vergangenen Freitag entschieden, dass die von der Bundesregierung erlassene Mindestlohnverordnung für Briefdienste rechtswidrig sei, und damit Konkurrenten der Deutschen Post AG recht gegeben. Das SPD-geführte Arbeitsministerium, das auf den Postmindestlohn gedrungen hatte, will das Urteil anfechten. Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt forderte die Bundesregierung auf, auf „den Weg der Vernunft“ zurückzukehren. „Sie sollte Wettbewerb in der Post-Branche ermöglichen statt über ein Berufungsverfahren weiter Existenzen und Arbeitsplätze vor allem im Mittelstand zu zerstören“. Das Gericht urteilte, in den Mindestlohn dürften nur tariflich nicht gebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer einbezogen werden. „Die Erstreckung des Mindestlohns auf die gesamte Branche Briefdienstleistungen ist rechtswidrig“. (jök)

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