Lebendtiertransporte bleiben vorerst bis zum 4. April in Deutschland und den übrigen EU-Mitgliedstaaten verboten. Der Veterinärausschuss der EU-Komission, hat die zunächst bis zum 27. März befristete Maßnahme zur Eindämmung der Maul- und Klauenseuche (MKS) verlängert. Von dem Verbot ausgenommen sind lediglich Transporte zu Schlachthöfen, sofern eine Ausnahmegenehmigung vorliegt. Wegen der Einnahmeverluste der betroffenen Transportunternehmen ist der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung e.V. (BGL) jetzt an das Bundeslandwirtschaftsministerium herangetreten. Er bittet um Prüfung der Möglichkeit von "Übergangshilfen und Beihilfen", um die Ertragseinbrüche zu kompensieren. Den "auf Tiertransporte spezialisierten Unternehmen sei die Grundlage ihrer Berufs- und Gewerbeausübung entzogen worden", so der BGL. (vr/jk)
MKS: Verbot von Tiertransporten bis zum 4. April verlängert
Transportgewerbe bittet um Übergangshilfen und Beihilfen