Freiburg. Die südbadische Stadt Waldshut-Tiengen (Kreis Waldshut) muss vorerst weiter die LKW-Mautpflicht für die eigene Ortsumfahrung hinnehmen. Das Verwaltungsgericht Freiburg hat in einer gestern veröffentlichten Entscheidung die Klage der Kommune gegen das Land Baden-Württemberg und den Mautsystembetreiber Toll Collect als unzulässig abgewiesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Dagegen kann Berufung beim Mannheimer Verwaltungsgerichtshof (VGH) eingelegt werden. Nach Ansicht der klagenden Stadt fahren wegen der Mautpflicht 20 Prozent mehr schwere Lastzüge durch die City. Dadurch sieht sie sich in ihrer Planungshoheit verletzt. Nach Feststellung der Freiburger Verwaltungsrichter beruht die angegriffene Mautpflicht nicht auf einem Verwaltungsakt des beklagten Landes. Sie ergebe sich unmittelbar aus dem zum Jahresbeginn in Kraft getretenen Bundesgesetz über die Autobahn-Mautgebühr. Außerdem verstoße die deutsche Mautpflicht nicht gegen die einschlägige EU-Richtlinie, hieß es. Die Feststellungsklage gegen Toll Collect erklärte das Verwaltungsgericht für unzulässig, da die Mautgebühr nicht an diese Firma entrichtet werde. Die Einnahmen gingen an den Bund. Laut Gericht dient die EU-Richtlinie vor allem der Beseitigung von Wettbewerbsverzerrungen zwischen Verkehrsunternehmen. Hierzu zähle die Stadt Waldshut-Tiengen als Halterin von drei mautpflichtigen LKW mit jeweils mehr als zwölf Tonnen jedoch nicht. Sie werde durch die Mautpflicht nicht in wettbewerbsrechtlicher Sicht tangiert, hieß es. (dpa/tbu)
Mautklage gescheitert
Die südbadische Stadt Waldshut-Tiengen muss vorerst weiter die LKW-Mautpflicht für die eigene Ortsumfahrung hinnehmen