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Lohndumpinggesetz: Slowenien erwägt Klage gegen Österreich

03.02.2017 10:23 Uhr
Lohndumpinggesetz: Slowenien erwägt Klage gegen Österreich
Slowenische Unternehmen werden nach Ansicht der slowenischen Regierung vom neuen LSD-BG benachteiligt
© Foto: Picture Alliance/APA/www.picturedesk.com

Slowenisches Wirtschaftsministerium sieht in dem Gesetz eine Einschränkung der Dienstleistungsfreiheit. Ausländische Unternehmen würden benachteiligt.

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Ljubljana/Wien. Wegen Problemen, die das neue österreichische Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (LSD-BG) für slowenische Unternehmen in Österreich verursacht, stellt Slowenien als „äußerste Maßnahme“ auch eine Klage gegen Österreich vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Aussicht. Das meldet der ORF unter Berufung auf die österreichische Nachrichtenagentur „APA“. Bevor es zu einer Klage kommt, solle aber zunächst versucht werden, eine beidseitige Lösung zu finden.

„Wir werden weiterhin versuchen, die Problematik auf bilateraler Ebene zu lösen“, teilte das Kommunikationsbüro der Regierung demnach auf APA-Anfrage mit. Man erwäge als äußerste Maßnahme jedoch eine Klage gegen Österreich vor dem EuGH gemäß Artikel 259 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU vor.

LSD-BG verletzt die Dienstleistungsfreiheit

Die Regierung in Ljubljana beklage, dass das Lohndumpinggesetz die Dienstleistungsfreiheit verletzt. „Das neue Gesetz diskriminiert indirekt ausländische Unternehmen und führt zusätzliche unverhältnismäßige Maßnahmen ein, die den freien Verkehr von Dienstleistungen einschränken und zusätzliche Hürden auf dem Binnenmarkt schaffen“, wird das slowenische Wirtschaftsministerium zitiert.

Vor allem „extrem hohe und unverhältnismäßige Strafen“, die auch für „völlig bürokratische und kleine Mängel“ angedroht seien, werden seitens der slowenischen Regierung kritisiert. Die Durchführung des Gesetzes vonseiten der österreichischen Behörden sei nach Ansicht Sloweniens völlig willkürlich. Man werfe Österreich vor, ausländische Unternehmen oft eigenwillig und ohne entsprechende Grundlagen schon für kleinere bürokratische Mängel zu sanktionieren. (jt)

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