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Lieferkettengesetz: TÜV spricht von Selbstverständlichkeiten

12.02.2021 14:37 Uhr
Lieferkettengesetz: TÜV spricht von Selbstverständlichkeiten
Bereits heute ist es eine Selbstverständlichkeit, Lieferketten nach sozialen und ökologischen Standards auszurichten, betont der TÜV
© Foto: Daniel Reinhardt/dpa/picture-alliance

Der Geschäftsführer des TÜV-Verbandes warnt davor, dass das geplante Lieferkettengesetz zum "zahnlosen Tiger" werden könnte.

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Berlin. Für viele Unternehmen sei es „bereits heute eine Selbstverständlichkeit, Lieferketten nach sozialen und ökologischen Standards auszurichten“, sagte Joachim Bühler, Geschäftsführer des TÜV-Verbands. Anlässlich der Einigung auf die Eckpunkte eines Lieferkettengesetzes innerhalb der Bundesregierung. Mit dem Lieferkettengesetz werde „diese Selbstverständlichkeit nun für viele Unternehmen zur Pflicht“.

Es komme nach der nun erfolgten Einigung auf die Eckpunkte des Gesetzes nun auf die konkrete Ausgestaltung an, betonte Bühler und forderte: „Soziale und ökologische Standards müssen klar definiert und deren Einhaltung kontrolliert werden. Unabhängige Prüfungen können das notwendige Vertrauen in die Aussagen der einzelnen Glieder der Lieferkette schaffen.“

EU plant ebenfalls ein Lieferkettengesetz

Auch auf europäischer Ebene ist die Schaffung eines Lieferkettengesetzes geplant. Den Vorstoß von EU-Justizkommissar Didier Reynders, im Frühsommer 2021 einen Gesetzentwurf für ein europäisches Lieferkettengesetz vorzulegen, bezeichnete Bühler als „konsequent und richtig“. Er wünsche sich, dass der Gesetzesentwurf der EU „noch ambitionierter ausfallen“ werde als der deutsche Vorschlag."

Bei der Frage der Kontrollen brachte Bühler den TÜV ins Spiel. Er schlug vor, dass Prüforganisationen wie die TÜV-Unternehmen sicherstellen, dass „soziale und ökologische Standards an jedem Glied der Lieferkette eingehalten werden“. Dies könne beispielsweise im Rahmen sogenannter Lieferkettenaudits und umfassender Zertifizierungen in Bezug auf die Einhaltung sozialer, ökologischer und arbeitsrechtlicher Standards geschehen. (tb)

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