Leipzig. Für den wirtschaftlich weniger bedeutenden Passagierverkehr muss der Airport jedoch deutliche Einschränkungen hinnehmen. Für Touristikflüge gilt künftig in der Zeit von 23.30 bis 5.30 Uhr ein Nachtflugverbot. Basis der Entscheidung ist ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig vom vergangenen November zum Bau der neuen Start- und Landebahn Süd, die kommende Woche eröffnet wird. Das Gericht hatte wegen der zu erwartenden Frachtflüge eine genaue Prüfung weiterer Lärmbelastungen für die Anwohner verlangt. „Der Beschluss wahrt uns die Chance, in die europäische Champions League aufzusteigen“, sagte Flughafenchef Eric Malitzke. Von der 24-Stunden-Genehmigung für Frachtgut profitiert zunächst insbesondere die Deutsche Posttochter DHL, die an dem Standort 300 Millionen Euro investiert und Mitte 2008 ihr internationales Drehkreuz in Betrieb nehmen will. Malitzke geht davon aus, dass die Neureglung Einbußen im Passagierverkehr zur Folge hat. „Welche Einflüsse sie genau hat, müssen wir nun prüfen“, sagte er. „Die neue Regelung ist kein Pluspunkt für den Flughafen und unglücklich“, sagte der Sprecher der Fluggesellschaft Air Berlin, Peter Hauptvogel. Der Konzern fliegt von Leipzig/Halle unter anderem sein Drehkreuz Palma de Mallorca an. Ein Sprecher der Fluggesellschaft Condor bedauerte die Entscheidung. „Wir müssen voraussichtlich im nächsten Sommerflugplan 500 Flüge streichen“, sagte er. Es sei nicht nachvollziehbar, dass die lauteren Frachtmaschinen nachts starten dürften und die leiseren Passagiermaschinen nicht. Bislang verfügte der Flughafen über eine uneingeschränkte Nachtfluggenehmigung. Nun gilt in der durch das Gerichtsurteil besonders geschützten Kernzeit von Mitternacht bis 5 Uhr ein absolutes Verbot. Verspätete Maschinen haben noch die Chance, in einer Randzeit von jeweils 30 Minuten zu starten oder zu landen. Das Nachtflugverbot gilt ab sofort, aber bis zum Abschluss des Winterflugplans 2007/2008 (28. März 2008) können die geplanten Passagierflüge erfolgen. Bislang gibt es laut Regierungspräsidium am Standort Leipzig/Halle relativ wenig Flugbewegungen in der Kernzeit. 2006 waren es 1427 Bewegungen, was ein Anteil von 5,4 Prozent bedeute. In Spitzenzeiten zur Urlaubszeit steigt der Anteil dieser nächtlichen Flüge laut Malitzke auf etwa 10 Prozent. Der Beschluss des Regierungspräsidiums wird nun zwei Wochen lang ausgelegt. Kommunen und Anwohner haben einen Monat Zeit, dagegen Klage beim Bundesverwaltungsgericht einzureichen. Ihnen steht auch ein einstweiliger Rechtsschutz zu. In einem vergleichbaren Verfahren zur Betriebsgenehmigung eines Flughafens hatten die Bundesrichter allerdings keinen Anlass dafür gesehen, weil mit Aufnahme des Flugbetriebs keine vollendeten Tatsachen geschaffen würden.
Leipzig/Halle: Grünes Licht für Frachtflüge in der Nacht

Der Ausbau des Flughafens Leipzig/Halle zum internationalen Drehkreuz für Luftfracht kann wie geplant erfolgen. Frachtmaschinen können weiterhin rund um die Uhr starten und landen, teilte das Regierungspräsidium Leipzig am Freitag mit.