Ein Gewerberaummietvertrag kann trotz einer hohen Kautionsabrede nicht wegen Wuchers nichtig sein. Die Höhe der Mietsicherheit ist – anders als im Wohnraummietrecht – grundsätzlich nicht begrenzt. Eine unwirksame Kautionsabrede liegt nur vor, wenn sie schikanös außerhalb des Sicherungsinteresses des Vermieters liegt. Dies ist nach Ansicht des OLG Brandeburg bei einer Kaution von sieben Monatsmieten bei einem längeren Mietverhältnis regelmäßig nicht der Fall. (pop/aru) OLG Brandenburg Beschluss vom 4. September 2006 Aktenzeichen: 3 U 78/06
Kurz und bündig: Das Zivilrechtsurteil
Bei Gewerberbmietverträgen ist eine hohe Mietkaution zulässig