Verliert ein KFZ Motoröl und wird dieses von der Feuerwehr abgebunden und beseitigt, muss die Haftpflichtversicherung des KFZ-Halters die Kosten übernehmen. Dies gilt auch, wenn die Stadt oder Gemeinde die Kosten des Feuerwehreinsatzes auf öffentlich-rechtlicher Grundlage ersetzt verlangt. Es reicht aus, dass das Haftungsereignis geeignet ist, privatrechtliche Ansprüche entstehen zu lassen. Ansonsten hätte es die Verwaltung durch die Ausgestaltung der Kostenforderung als privatrechtlich oder öffentlich-rechtlich in der Hand, ob im Einzelfall Versicherungsschutz besteht oder nicht. BGH Urteil vom 20. Dezember 2006 Aktenzeichen: IV ZR 325/05
Kurz und bündig: Das Versicherungsrechtsurteil
Eine Haftpflichtversicherung muss die Kosten für die Beseitigung von Motoröl grundsätzlich übernehmen