Wer wegen Trunkenheit seinen Führerschein verliert, hat sich bei einer beantragten Neuerteilung auf Verlangen der zuständigen Behörde einem Gutachter zu stellen, sofern Zweifel an seiner Fahreignung bestehen. An diesem Verfahren ändert auch eine zwischenzeitlich im US-Bundesstaat Texas erworbene Fahrerlaubnis nichts, denn es besteht kein Anspruch auf ein „Umschreiben“ in einen deutschen Führerschein. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg 9. Dezember 2003 Aktenzeichen: 10 S 1908/03
Kurz + Bündig: US-Führerschein hilft nicht
Texanische Fahrerlaubnis kann bei Eignungszweifeln nicht umgeschrieben werden