Kralowetz-Urteil am 18. April

25.03.2002 17:22 Uhr

Auch in München erwartet den Transportunternehmer eine Anklage

Der in Luxemburg inhaftierte Transportunternehmer Karl Kralowetz soll ein halbes Jahr hinter Gitter. Das beantragte die Staatsanwaltschaft, während die Verteidigung auf Freispruch plädierte. Das Urteil wird für den 18. April erwartet. Kralowetz wird in diesem ersten Prozess die illegale Massenbeschäftigung osteuropäischer Lkw-Fahrer und die Verletzung von Lenk- und Ruhezeiten vorgeworfen. In einem zweiten Verfahren gehe es dann um die Fälschung von Akten, die Fahnder in Filialen des Fuhrimperiums in acht Ländern beschlagnahmt haben, sagte der Zentralsekretär des Luxemburger Gewerkschaftsbundes OGB-L, Hubert Hollerich, der VR. Außerdem habe Luxemburgs Justizminister dem Ersuchen der Münchner Staatsanwaltschaft um Auslieferung von Kralowetz zugestimmt. Dort erwarte ihn eine Anklage wegen bandenmäßigen Einschleusens von Nicht-EU-Bürgern. Inzwischen sind laut Hollerich die 176 Tschechen, Slowaken, Bulgaren und Rumänen, die im Gehaltsbüro des Lkw-Unternehmens im luxemburgischen Esch-Alzette ihre ausstehenden Billiglöhne einfordern wollten, mit einer staatlichen Pro-Kopf-Starthilfe von tausend Euro in ihre Heimatländer gebracht worden. (vr/dw)

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