Ziel ist die Lockerung der Bindungen zwischen den Autokonzernen und den Händlern sowie die Förderung des Grenzüberschreitenden Handels. Kern der Reform ist der Wegfall des so genannten Gebietsschutzes ab Oktober 2005. Händler dürfen dann ihre Autos in alle EU-Staaten verkaufen und sind nicht mehr fest an einen Hersteller gebunden: Ein Deutscher Autohändler kann dann beispielsweise in Frankreich eine Filiale eröffnen und seinen französischen Kunden Autos alle deutschen Markten in einem Ausstellungsraum verkaufen. Die neue GVO verlangt von den Autoherstellern, dass sie sich zwischen einem exklusiven und einem selektiven Vertriebssystem entscheiden. Bei exklusiven System haben die Händler zwar weiterhin exklusive Verkaufsgebiete, können die Autos aber auch an andere Weiterverkäufer abgeben, zum Beispiel an Supermärkte. Die selektive Variante verbietet zwar den Weiterverkauf über Dritte, dafür sind die Händler nicht auf ein exklusives Gebiet beschränkt.
Kraftfahrzeughandel wird freier
Die Europäischen Kommission hat jetzt die neue Gruppenfreistellungsverordnung (GVO) für die Kraftfahrzeugindustrie verabschiedet. Damit wird der Rechtsrahmen für den Autovertrieb und Kundendienst in Europa neu geregelt.