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Kommunen dürfen Lkw-Maut-Einnahmen für Radwege ausgeben

02.07.2020 17:33 Uhr
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Anfang des Jahres hatte ein Bauvorhaben der Stadt Dresden die Debatte über die Verwendung der Lkw-Maut-Einnahmen ausgelöst (Symbolbild)
© Foto: Stefan Sauer/dpa/picture-alliance

Die Bundesregierung hat auf FDP-Anfrage klargestellt, dass eine Beschränkung auf Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur für den Güterverkehr nicht gesetzlich vorgesehen ist.

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Berlin. Kommunen dürfen die staatlichen Einnahmen aus der Lkw-Maut zum Bau von Radwegen an Bundesstraßen verwenden. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der FDP-Fraktion hervor. Der verkehrspolitischer Sprecher Oliver Luksic wollte wissen, ob die Stadt Dresden ihren kommunalen  Mautanteil von rund 1,24 Millionen Euro im Jahr 2019 auch für Projekte ausgegeben kann, die nicht direkt dem Güterverkehr zugutekommen. Dazu heißt es jetzt aus Berlin: Nach Paragraf 11 Absatz 3 Satz 2 des Bundesfernstraßenmautgesetzes (BFStrMG) seien die nach Abzug der Kosten für Erhebung und Kontrolle der Lkw-Maut sowie der Mautharmonisierung verbleibenden Mauteinnahmen in vollem Umfang zweckgebunden für die Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur für die Bundesfernstraßen zu verwenden. Darunter würden auch Radwege an Bundesstraßen fallen.

Eine Beschränkung auf Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur für den Güterverkehr sieht das Gesetz laut der Antwort auf die FDP-Anfrage nicht vor. Eine Entflechtung der Verkehrsarten durch den Bau von Radwegen neben den Fahrbahnen für Pkw und Lkw verbessere die Verkehrsqualität, „wovon auch der Güterverkehr profitiert“, erläutert die Bundesregierung. Solche Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur seien insbesondere dort wichtig, wo hohe Differenzgeschwindigkeiten zwischen Kraftfahrzeugverkehr und Radverkehr auftreten, auf Straßen mit hohen Verkehrsstärken, hohem Schwerverkehrsanteil oder geringen Fahrbahnbreiten.

Kommunen haben 2019 vom Bund knapp 50 Millionen Euro aus der Lkw-Maut erhalten

Seit dem 1. Juli 2018 wird die streckenbezogene Straßennutzungsgebühr für schwere Nutzfahrzeuge in Deutschland nicht nur auf den Bundesautobahnen, sondern auch auf den Bundesstraßen erhoben. Ein Teil der Lkw-Maut-Einnahmen geht an die Kommunen, weil sie die Baulast für die rund 52.000 Kilometer tragen, die damals hinzugekommen sind. Aus den Lkw-Maut-Einnahmen des Bundes in Höhe von rund 7,5 Milliarden Euro sind im vergangenen Jahr knapp 50 Millionen Euro an die Städte und Gemeinden in Deutschland geflossen – das sind rund 0,67 Prozent. (ag)

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