Köhlbrandbrücke: Schwertransporte über 44 Tonnen verboten

26.03.2026 13:38 Uhr | Lesezeit: 3 min
Lkw mit mit Hapag-Lloyd-Container fährt auf Köhlbrandbrücke
Köhlbrandbrücke: Neue Beschränkung für Schwerlastverkehr
© Foto: picture alliance/dpa | Markus Scholz

Ab 1. Mai dürfen genehmigungspflichtige Schwertransporte über 44 Tonnen nicht mehr über die Köhlbrandbrücke fahren. Ziel ist der Erhalt der Brücke.

Über die Hamburger Köhlbrandbrücke dürfen ab dem 1. Mai keine genehmigungspflichtigen Schwertransporte mit einem Gesamtgewicht von mehr als 44 Tonnen mehr fahren. Das teilte die zuständige Wirtschaftsbehörde mit. Ziel der Maßnahme ist es, die Belastung der Brücke deutlich zu reduzieren und ihren Weiterbetrieb bis zur Fertigstellung eines Ersatzneubaus zu sichern.

Für Pkw sowie Lastwagen mit einem Gewicht von bis zu 44 Tonnen ergeben sich aus der neuen Regelung keine Einschränkungen.

Zentrale Verkehrsachse für den Hafen

Die 1974 eröffnete Köhlbrandbrücke ist eine der wichtigsten Verkehrsverbindungen im Hamburger Hafen. Täglich nutzen rund 32.000 Fahrzeuge die Brücke, darunter tausende Containertransporter auf dem Weg von den Hafenterminals zur A7 oder zur A1.

Bereits seit 2012 gilt auf der Brücke ein Überholverbot für Lastwagen. Anfang 2019 führte die Hamburg Port Authority (HPA) zusätzlich ein Abstandsgebot von 50 Metern für Lkw ein.

Deutliche Zunahme von Schäden festgestellt

Auslöser für die nun beschlossene Einschränkung sind die Ergebnisse der jüngsten Bauwerksprüfung. Demnach wurde eine bedenkliche Zunahme der Schadensdynamik an den Längsrippen der Brücke festgestellt. Auch im Bereich der Rampen traten vermehrt Risse und Abplatzungen auf, zudem verschlechterten sich die Materialeigenschaften deutlich.

Nach Angaben der Behörde kann ein einzelner Schwerlasttransport eine mehr als tausendfache Schädigung verursachen im Vergleich zu einem normalen Lastwagen.

Belastungsreduzierung gilt als zwingend notwendig

Auf Grundlage einer umfassenden fachlichen Bewertung durch die HPA sowie externe Experten gilt die Verringerung der Verkehrsbelastung als zwingend erforderlich, um den Weiterbetrieb der Köhlbrandbrücke zu gewährleisten.

Regelungen für den kombinierten Verkehr

Im Straßengüterverkehr dürfen Lastwagen mit Ladung in der Regel nicht mehr als 40 Tonnen wiegen. Im sogenannten kombinierten Verkehr – bei dem der Haupttransport per Bahn oder Schiff erfolgt und der Lkw nur kurze Strecken zurücklegt – sind nach Angaben des Bundesamtes für Logistik und Verkehr bis zu 44 Tonnen zulässig. Transporte mit höherem Gewicht benötigen eine Sondergenehmigung und dürfen nur festgelegte Routen befahren.

Zuerst hatte der Radiosender NDR 1 90,3 über die neue Verkehrseinschränkung berichtet.


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