Brüssel. Die Bundesrepublik habe die „Postrichtlinie“ der EU aus dem Jahr 2002 noch immer nicht komplett umgesetzt, rügte die EU-Kommission am Dienstag in Brüssel. Die Behörde eröffnete die zweite Phase des Vertragsverletzungsverfahrens. Sollte die Bundesregierung nationale Vorschriften nicht endlich anpassen, will die Kommission das beim EuGH in Luxemburg mit einer Klage erzwingen. Die Kommission argumentiert, dass in Deutschland lediglich ein Großteil der früher vom Monopolisten Deutsche Post erbrachten Dienstleistungen von der Mehrwertsteuer befreit ist. Andere Anbieter müssten für ihre Leistungen dagegen Mehrwertsteuer erheben. Dadurch entstünde ihnen ein klarer Nachteil. Den EU-Wettbewerbshütern sind vor allem Sonderkonditionen der Deutschen Post für Großkunden ein Dorn im Auge. Sie müssten genauso besteuert werden, wie die Angebote der Konkurrenz. Die Kommission geht wegen Versäumnissen auf diesem Markt auch gegen Großbritannien und Schweden vor. Das Bundesfinanzministerium hält die deutsche Position dagegen für europarechtlich tragfähig. Es komme auf die Erbringung eines Universaldienstes an. Solange und dort wo die Deutsche Post dies erfülle, erhalte sie auch das Mehrwertsteuerprivileg. „Von daher sehen wir dem Verfahren gelassen entgegen“, sagte der Sprecher von Finanzminister Peer Steinbrück (SPD). Den EU-Wettbewerbshütern sind vor allem Sonderkonditionen der Deutschen Post für Großkunden ein Dorn im Auge. Sie müssten genauso besteuert werden, wie die Angebote der Konkurrenz. Die Kommission geht wegen Versäumnissen auf diesem Markt auch gegen Großbritannien und Schweden vor.
Klage: Zu wenig Wettbewerb auf deutschem Postmarkt
Deutschland droht eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) wegen mangelnden Wettbewerbs auf dem Markt für Postdienste.