Leipzig. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat eine Klage von Umweltschützern gegen den Bau des letzten Teilstücks der Autobahn 33 in Ostwestfalen abgewiesen. Das Vorhaben beeinträchtige zwar stellenweise ein Fauna-Flora-Habitat-Gebiet (FFH), sei aber insgesamt rechtlich nicht zu beanstanden, entschied der 9. Senat am Dienstag. Die klagende Umweltschutzorganisation BUND hatte naturschutzrechtliche Bedenken ins Feld geführt. Nahe der Trasse ist die Bechsteinfledermaus beheimatet. Die Autobahnplaner haben Schutzmaßnahmen vorgesehen – etwa Querungshilfen oder Schutzwälle, damit die Tiere nicht auf die Autobahn flattern. „Dieses Konzept ist nicht zu beanstanden“, erklärte der Vorsitzende Richter. (dpa)
Klage von Umweltschützern gegen A33-Lückenschluss gescheitert
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat eine Klage von Umweltschützern gegen den Bau des letzten Teilstücks der Autobahn 33 in Ostwestfalen abgewiesen.