Der Betroffene war nach einer erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitung zu einer Geldbuße und einem einmonatigen Fahrverbot verurteilt worden, obwohl er das Gericht davon überzeugt hatte, dass das Fahrverbot für ihn eine Existenzgefährdung darstellen würden. Auf die Beschwerde des Betroffenen hin, wurde das Urteil zwar aufgehoben, da der Richter den Verzicht auf den Wegfall des Fahrverbots unzulässig begründet hatte. Im erneuten Verfahren muss der Temposünder aber detailliert darlegen, dass er das Fahrverbot nicht durch Ersatzfahrer oder Urlaub auffangen kann. Kammergericht 5. Januar 2004 Aktenzeichen: 3 Ws (B) 527/03 Sachverhalt und Details zu dieser Entscheidung finden Sie in der Verkehrs-Rundschau 20/04.
KG: Fahrverbot trotz Existenzgefährdung
Temposünder muss Ausweglosigkeit darlegen