Fahrzeughalter müssen jetzt selbst daran denken, die Kraftfahrzeugsteuer zu bezahlen. Darauf hat die Oberfinanzdirektion (OFD) Kiel hingewiesen. Wer nicht fristgerecht zahle, müsse zwölf Tage nach dem Zahlungstermin mit einer Mahnung und Säumniszuschlägen rechnen, erklärte die OFD. Seit dem 19. September werden die Fahrzeughalter nicht mehr kurz vor Fälligkeit an den bevorstehenden Zahlungstermin erinnert. Die Behörde empfiehlt den Steuerzahlern, den Betrag über das Lastschrifteinzugsverfahren abbuchen zu lassen.
Kfz-Steuer muss unaufgefordert entrichtet werden
Fahrzeughalter werden nicht mehr auf den Zahlungstermin hingewiesen