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Jetzt doch: eigenständige Förderung von Trailern möglich

12.03.2021 12:09 Uhr
Hochvolt-Energiespeicher, E-Trailer, Fraunhofer
Die Förderung der Anschaffung intelligenter Trailer-Technologie soll nicht mehr an den Neuerwerb einer Zugmaschine gebunden sein
© Foto: Fraunhofer LBF

Nach Kritik an der Ausgestaltung des Förderprogramms reagiert die Bundesregierung nun und will die Förderung intelligenter Trailer-Technologie und den Austausch der Zugfahrzeuge entkoppeln.

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Berlin. Im Zusammenhang mit dem Förderprogramm „Flottenerneuerung Schwere Nutzfahrzeuge“ (ENF) gibt es nun eine Vereinbarung innerhalb der Bundesregierung, die Förderung der Anschaffung sogenannter intelligenter Trailer-Technologie von der Flottenerneuerung – Verschrottung und Neuerwerb eines schweren Nutzfahrzeugs – zu entkoppeln. Das geht aus einer Mitteilung des Bundesverbandes Wirtschaft, Verkehr und Logistik (BWVL) hervor, die der VerkehrsRundschau vorliegt.

Demnach können ab dem Zeitpunkt der Bekanntmachung dieser Richtlinienanpassung im Bundesanzeiger, die voraussichtlich am 19. März 2021 erfolgen wird, Förderanträge gestellt werden, die allein auf die Förderung der Anschaffung von Trailer-Technologie gerichtet sind. Die Beantragung einer Zuwendung zur Anschaffung intelligenter Trailer-Technologie ist dabei bis spätestens zum 15. Juni 2021 bei der Bewilligungsbehörde möglich.

Nach Informationen des BWVL betreffen die Änderungen gegenüber dem ENF ausschließlich die Entkoppelung an zu verschrottende Bestandsfahrzeuge und die Antragsfristen (19. März bis 15. Juni 2021). Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) wird in seinem digitalen Antragsportal ein neues, nur für die Trailerförderung gültiges, Antragsformular zur Verfügung stellen, schreibt der Verband.

Ausgestaltung der Richtlinie stieß auf Kritik

Der BWVL hatte bereits unmittelbar nach Einführung des ENF kritisiert, dass die Förderung der Trailer-Technologie nur im Zusammenhang mit der Verschrottung einer Zugmaschine möglich sein sollte, weil Zugfahrzeuge und Trailer in der Regel unabhängig voneinander angeschafft werden. Entsprechende Altersunterschiede der Fahrzeugkomponenten – so der BWVL gegenüber dem BMVI – müssten auch bei der Gestaltung der Anreizwirkung für die Erneuerung / Verbesserung berücksichtigt werden.

Christian Jung (FDP) sieht handwerkliche Fehler im Ministerium

Neben Kritik aus den Verbänden hatte auch der Bundestagsabgeordnete Christian Jung (FDP) als Berichterstatter für Güterverkehr und Logistik innerhalb der FDP-Fraktion die Förderrichtlinie bemängelt. Besonders die Förderung von Trailer-Technologien hatte er in diesem Zusammenhang als „praxisfern“ bezeichnet. "Es ist faszinierend und schockierend zugleich, welche handwerklichen Fehler im Ministerium gemacht worden sind. So etwas darf nicht durchrutschen", hatte Jung gegenüber der VerkehrsRundschau gesagt (siehe VR 5/2021, Seite 12). 

Mit dem Förderprogramm zur Erneuerung der Nutzfahrzeugflotte will die Bundesregierung angesichts der schwierigen Wirtschaftslage in der Corona-Krise nicht nur den Unternehmen mit gewerblichen Güterverkehren und Herstellern von Nutzfahrzeugen helfen, sondern auch einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Ziel sei es, Arbeitsplätze dauerhaft zu erhalten, der Wirtschaft einen spürbaren Impuls zu verleihen und das CO2-Emissionsniveau der Nutzfahrzeugflotte in Deutschland abzusenken, heißt es in der Richtlinie.

Antragsteller erhalten demnach bis zu 15.000 Euro Beihilfe, wenn sie im Jahr 2021 produzierte Lkw anschaffen, die die Anforderungen der Abgasstufe Euro 6 erfüllen (mit Diesel-, LNG- oder CNG-Antrieb) und gleichzeitig alte Lkw der Schadstoffklasse Euro 0 bis 5 verschrotten lassen. 15.000 Euro gibt es laut der Förderrichtlinie im Fall der „vollständigen Unbrauchbarmachung“ eines Lkw der Schadstoffklasse Euro 5 und EEV und 10.000 Euro für Lkw der Euro-4-Norm oder schlechter. Zuständig ist das Bundesamt für Güterverkehr (BAG). Die finanzielle Zuwendung erfolgt nach dem Windhund-Prinzip. (tb/cd)

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