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Insolvenz: Zahlungsdienstleister JitPay sorgt für Furore

22.03.2024 11:34 Uhr | Lesezeit: 3 min
Insolvenz
Teile der Unternehmensgruppe Jitpay gehörenden Gesellschafter haben Insolvenz angemeldet
© Foto: dpa/Picture Alliance/ Sören Stache

Teile der zur Unternehmensgruppe Jitpay gehörenden Gesellschafter haben am 19. März Insolvenzantrag gestellt. Was das jetzt für Transport- und Speditionsbetriebe heißt.

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Zahlungsdienstleister Jitpay GmbH hat am 19. März 2024 Insolvenzantrag beim Amtsgericht Braunschweig gestellt. Diese Mitteilung der Kooperation mittelständischer Transport- und Logistikunternehmen Transcoop09 hat in der Transport- und Logistikbranche für Furore gesorgt. Bundesverband Logistik & Verkehr hatte am Donnerstag, 21. März, befürchtet: „Die Insolvenz von JITpay wird massive Konsequenzen in der Logistikbranche hervorrufen; viele Zahlungen werden ausbleiben."

Hintergrund ist, dass mittlerweile viele Transport- und Speditionsunternehmen ihre für Auftraggeber erbrachten Leistungen über JIT pay Finance abrechnen und dadurch ihren Rechnungsbetrag deutlich schneller ausgezahlt bekommen, was gerade in wirtschaftlich schwierigeren Zeiten wie aktuell die Liquidität der Betreibe deutlich schont

Das sagt der vorläufiger Insolvenzverwalter

Rechtsanwalt Peter Steuerwald der Anwaltskanzlei Hausherr, Steuerwald, Ritter in Braunschweig, der zum vorläufigen Insolvenzverwalter in dem Verfahren bestellt wurde, betonte nun aus Anfrage gegenüber der Verkehrsrundschau: „Es haben nicht alle zur Unternehmensgruppe gehörenden Gesellschaften einen Insolvenzantrag gestellt, insbesondere auch nicht die Jitpay Finance GmbH.

Die Transport- und Speditionsunternehmen, die nach seinem Kenntnisstand ausschließlich mit der Jitpay Finance GmbH geschäftlich/vertraglich verbunden seien, so Steuerwald wörtlich, „sind eben gerade nicht von den im Insolvenzantragsverfahren befindlichen Gesellschaften (Jitpay GmbH, Jitpay Groupservice GmbH und Jitpay Service GmbH) betroffen. Der Geschäftsbetrieb der Jitpay Finance GmbH läuft nach meinem Kenntnisstand unvemindert weiter, was auch nicht durch die Insolvenzanträge der genannten Gesellschaften gefährdet sein dürfte.“ Insofern seien die Transport und Speditionsunternehmen, betont der vorläufige Insolvenzverwalter, von diesen Insolvenzanträgen nicht betroffen.

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