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Initiativen für fairen Straßengüterverkehr: IRU bezieht Stellung

10.04.2017 16:32 Uhr
Initiativen für fairen Straßengüterverkehr: IRU bezieht Stellung
Die EU-Kommission will demnächst eine Überarbeitung des Rechtsrahmens zum Straßenverkehr präsentieren
© Foto: Picture Alliance/CHROMORANGE

Demnächst will die EU-Kommission ihre so genannten Road Initiatives vorlegen. Der Weltdachverband der Straßentransportwirtschaft hat dazu nun ein Positionspapier veröffentlicht.

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Genf. Die  Internationale Straßentransportunion (IRU) hat ein Positionspapier veröffentlicht, mit dem der Verband zu den nun für Mitte 2017 angekündigten Straßen-Initiativen (Road Initiatives) der EU-Kommission Stellung bezieht. „Im Zusammenhang mit der kommenden Überarbeitung des Rechtsrahmens zum Straßenverkehr kann die IRU auf eine Reihe von Beobachtungen zurückgreifen, wie die derzeitigen Vorschriften verbessert werden können“, heißt es zur Begründung in der Veröffentlichung. Konkret legt die IRU ihre Position zu den Straßenverkehrsvorschriften dar, die den Zugang zum Beruf, den Zugang zum Markt des grenzüberschreitenden Güterverkehrs, die Straßenbenutzungsgebühren sowie die Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr regeln. In den nächsten Monaten soll das Positionspapier fortlaufend aktualisiert werden.

Anerkennung von elektronischen Dokumenten

Unter anderem fordert die IRU die Europäische Kommission auf, die Einführung und vollständige Anerkennung elektronischer Dokumente – zum Beispiel den elektronischen Frachtbrief – im EU-Straßengüterverkehr aktiv zu forcieren, da dies den Verwaltungsaufwand für Transportunternehmen verringern könnte. Ferner ist der Verband der Ansicht, dass die derzeitigen Vorschriften für die Kabotage und deren Auslegung nicht weiter grundlegend geändert werden sollten, da einzelne Mitgliedsstaaten die Vorschriften aufgrund fehlender klarer Leitlinien weiterhin unterschiedlich auslegen würden. Laut IRU könnte die Durchsetzung jedoch verbessert  werden, wenn die derzeitige Liste der belegbaren Elemente, die in der Verordnung (EG) Nr. 1072/2009 aufgeführt ist, durch die Anforderung ersetzt würde, einen bestehenden papierbasierten Frachtbrief oder dessen elektronische Version an Bord des Fahrzeugs mitzuführen. Dies würde die Umsetzung für die Unternehmen erleichtern.

Sozialvorschriften flexibler gestalten

Auch für die bestehenden Sozialvorschriften regt die IRU Erleichterungen an. So spricht sich der Verband dafür aus, dass bestimmte Vorschriften flexibler angewendet werden könnten. Dies sei zum Beispiel denkbar, wenn der Fahrer seine tägliche oder wöchentliche Ruhezeit zu Hause verbringen möchte und zum Erreichen dieses Ziels seine Lenkzeit geringfügig überschreiten müsste. Die Verkehrsunternehmen würden von dieser zusätzlichen Flexibilität profitieren, da diese nicht nur die Transportproduktivität verbessern, sondern auch die Arbeitsbedingungen der Berufskraftfahrer verbessern würden, heißt es in dem Papier. (sno)

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