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IHK Niedersachsen fordert erneut Ausnahmen von Lkw-Fahrverboten

02.11.2020 17:00 Uhr
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Das Sonntags- und Feiertags-Fahrverbot für Lkw hatte Niedersachsen nach dem Ausbruch der Corona-Krise für mehrere Monate ausgesetzt
© Foto: Andreas Franke/dpa/picture alliance

Schwere Lastwagen sollen nach dem Willen niedersächsischer Unternehmen wieder an Sonn- und Feiertagen verkehren dürfen, um während des angelaufenen Teil-Lockdowns den Warenverkehr abzusichern.

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Hannover. Die niedersächsischen Unternehmen fordern neue Ausnahmen vom Lkw-Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen, um während des angelaufenen Teil-Lockdowns den Warenverkehr abzusichern. „Auch, wenn im Moment nicht alle Branchen betroffen sind, so sehen wir doch bereits jetzt, dass die Logistikbranche diese bereits in der ersten Jahreshälfte erprobte Ausnahmeregelung auf Sicht benötigt“, sagte der Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammern im Land (IHKN), Hendrik Schmitt. Nur so lasse sich „flexibel und schnell auf Veränderungen reagieren“. Eine neuerliche, befristete Sondererlaubnis brauche man außerdem, damit der Liefer- und Schwerlastverkehr mit dem benachbarten Nordrhein-Westfalen entsprechend abgestimmt werden könne.

Seit Anfang September gilt in Niedersachsen für Lkw über 7,5 Tonnen wieder das reguläre Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 0.00 bis 22.00 Uhr. Zuvor war der Lkw-Verkehr an diesen Tagen rund fünf Monate lang erlaubt gewesen, um die Versorgung der Bevölkerung in der Corona-Krise sicherzustellen. In NRW sei die Ausnahmeregel nun bis Mitte Januar verlängert worden.

Corona-Maßnahmen hatten Lieferverkehr im Frühjahr ausgebremst

Vor dem Höhepunkt der ersten Corona-Welle im Frühjahr war der Lieferverkehr in der EU heftig ins Stocken geraten. Weil manche Staaten – entgegen den Regeln des gemeinsamen Binnenmarkts – umfangreiche Zusatzkontrollen machten oder Grenzübergänge schlossen, gab es lange Staus und Behinderungen. Die EU will die Versorgung von Wirtschaft und Verbrauchern bei schweren Krisen wie Pandemien nun möglichst rasch über einen Notfallplan für den grenzüberschreitenden Güterverkehr gewährleisten. Neben dem Straßentransport soll das Konzept auch Schiffe und die Güterbahn umfassen. (dpa/ag)

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