Frankfurt/Main. Die europäische Arbeitszeitvorschrift für Fahrer von LKW und Bussen, die EU-Richtlinie 2002/15/EG, gilt für alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Die Niederlande leiste jedoch „kreativen“ Widerstand gegen die Festlegung der Durchschnittsarbeitszeit von Fahrern auf 48 Wochenstunden, hieß es in einer Presseinformation des Bundesverbandes Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL). Die niederländische Regierung vertrete die Auffassung, mit der von Brüssel verordneten Durchschnittsarbeitszeit weder das Transportaufkommen bewältigen noch die Fahrereinkommen sichern zu können. Obwohl die Richtlinie bereits bis Frühjahr des Jahres 2005 von allen Mitgliedstaaten in nationales Recht hätte umgesetzt werden müssen, verabschiedete das niederländische Kabinett eine Arbeitszeitverordnung, die für niederländische Fahrer bis zu 55 Stunden an wöchentlicher Durchschnittsarbeitszeit erlauben soll. Dies hält der BGL für eine unzweideutige Verletzung der EU-Vorgaben und ist gespannt, wie die EU-Kommission auf das geplante Sozialdumping eines etablierten Mitgliedstaates reagiere. „Es sei bislang nicht vorstellbar, dass europäische Rahmenbedingungen, die für eine Harmonisierung des Wettbewerbs in der Gemeinschaft sorgen sollen, einseitig von jedem Mitgliedstaat nach Gutdünken interpretiert und konterkariert werden“, sagte ein Sprecher des Verbandes. (tz)
Hollands LKW-Fahrer arbeiten länger als erlaubt
Bis zu sieben Wochenstunden mehr als vorgegeben: BGL kritisiert Widersetzung der Niederlande gegen die EU-Arbeitszeitvorschrift