Der Führerschein kann bei einer schweren Herzerkrankung entzogen werden. Das entschied das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße. Dabei spiele das Alter des Betreffenden keine Rolle. Am Dienstag veröffentlichte das Gericht ein Urteil, in dem es die Klage einer 87-jährigen Frau abgewiesen hat. Bei einer amtsärztlichen Untersuchung wurden Herzrhythumsstörungen festgestellt. Daraufhin wurde der Frau der Führerschein entzogen. (vr/dpa)
Herzerkrankung kann den Führerschein kosten
Nach Herzerkrankung folgte Führerscheinentzug bei einer 87-jährigen