Berlin. Kritik an der geplanten Ausweitung der Maut im kommenden Jahr auf auf Fahrzeugkombinationen ab 7,5 Tonnen kommt aus dem Handwerk. Künftig fallen damit auch Handwerkerfahrzeuge in die Mautpflicht, wenn die 7,5-Tonnen-Grenze durch mitgeführte Anhänger überschritten wird. Dies würde insbesondere kleinere Betriebe stark belasten, warnt der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH): „Ein handwerklicher Fahrzeugzug mit insgesamt 8 Tonnen kann durch den mitgeführten zweiachsigen Anhänger demnach in dieselbe Belastungsstufe wie ein vierachsiger LKW mit über 30 Tonnen geraten“, rechnet der ZDH vor, der sich für eine Maut-Befreiung solcher Kombinationen ausspricht, wenn sie nur sporadisch eingesetzt werden. Die Maut sollte auch weiterhin auf diejenigen LKW beschränkt bleiben, „die durch ihr hohes Gewicht einen überproportionalen Straßenverschleiß verursachen“, schreibt der Verband in seiner Antwort auf eine Anfrage der VerkehrsRundschau.
Anhänger kommen im Handwerk häufig zum Einsatz, beispielsweise im Bauhauptgewerbe (Hoch- wie Tiefbau, Zimmerer) oder bei Dachdeckern zur Abfuhr von Schutt. Anhänger werden außerdem häufig bei Gerüstbauern eingesetzt, bei Tischlern aber auch – wenn auch in geringerem Ausmaß – im Elektro- und im Sanitär-Heizung-Klima-Handwerk. In den Branchen des Lebensmittelhandwerks (Fleischer, Bäcker, Konditoren) kommt die Mitführung von Verkaufswagen hinzu. In den KFZ-bezogenen Gewerken werden Anhänger häufig zum Fahrzeugtransport mitgeführt.
Mit der Ausweitung der Maut ab 1. Oktober 2015 ändert sich die Berechnungsgrundlage für die Höhe der LKW-Maut. Künftig werden zur Berechnung der Mautsätze vier statt zwei Achsklassen zugrunde gelegt. Bisher gab es nur die Unterscheidung zwischen LKW bis 3 Achsen und Fahrzeuge ab 4 Achsen. Künftig ist die Differenzierung nach vier Achsklassen vorgesehen. Relevant ist dabei die gesamte Fahrzeugkombination, also Zugmaschine und Anhänger. (diwi)