Hamsterkäufe durch EU-Verordnung

24.06.2009 14:42 Uhr

Das zum 1. September EU-weit in Kraft tretende Verkaufs-Verbot von Glühlampen führt derzeit zu Hamsterkäufen durch die Konsumenten. Handel und Industrie haben Schwierigkeiten, ihre Supply Chains genau zu planen

Köln. Durch die EU-Verordnung 244/2009 kommt es derzeit zu Hamsterkäufen im Bereich der Glühlampen. Leuchtmittelhersteller wie die Siemens-Tochter Osram verzeichnen bei den ab September 2009 verbotenen Glühbirnen ein Umsatzplus von 20 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Viele Konsumenten scheinen sich noch klassische Glühlampen auf Lager zu legen, bevor diese am 1. September 2009 schrittweise aus dem Handel genommen werden. Das wurde auf dem 6. Netzwerk-Forum Logistik des Bundesverband Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik (BME) bekannt. Dieses für die Branche ungewohnte Handeln der Konsumenten erschwert derzeit auch die Planung der Supply Chains. Die Händler müssen schrittweise bis zu 40 Prozent ihrer Regalflächen mit Ersatzprodukten bestücken. Auf welche neuen Artikel der Konsument aber tatsächlich setzen wird, ist noch völlig unklar. Auch die bis zu fünfmal längere Lebensdauer von Energiesparlampen gegenüber den herkömmlichen Glühlampen sowie die Hamsterkäufe erschweren eine exakte Prognose des künftigen Bedarfs. Handel und Industrie ist es gestattet, auf Lager befindliche eigene Glühlampen-Marken auch noch nach dem 1. September zu verkaufen. Alle Lampen, die sich zum Stichtag jedoch nicht im Lager oder Handel befinden, dürfen nicht mehr dem Verkauf in der Europäischen Union zugeführt werden. Betroffen sind am 1. September 2009 durch die EU-Verordnung im ersten Schritt alle nicht klaren (milchigen) Glüh- und Halogenlampen sowie klare Glühlampen mit 100 Watt Leistung und klare Halogenlampen (> 950 lm). Schrittweise bis 2012 ist dann auch für alle anderen klaren Glühlampen und Halogenlampen der Verkauf verboten. Vorschriften für so genannte Richtlampen werden von der EU gerade vorbereitet. Vom Verkaufsverbot nicht betroffen sind Speziallampen (zum Beispiel Backofenlampe). Mit dem Verbot der klassischen Glühlampe soll nach Willen der EU-Kommission der Kohlendioxid-Verbrauch (CO2-Emission) in den Haushalten deutlich gesenkt werden. Vorreiter dieser Idee des Glühlampen-Verbots war Australien. Hier wurde diese Idee bisher jedoch nicht umgesetzt. (ak)

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