Halb gesund: Teilkrankgeschrieben - Was ab 2028 gilt

27.08.2026 11:07 Uhr
Teilkrankschreibung
Zum Teil arbeitsfähig? Kranken Mitarbeitern soll es künftig auf Wunsch möglich sein, einen Teil ihrer Arbeit zu leisten
© Foto: Nicholas Felix/peopleimages.com/stock.adobe.com

Mit der Gesundheitsreform können Mitarbeiter künftig nur teilarbeitsunfähig geschrieben werden und dies auf Wunsch auch nutzen. Für Arbeitgeber kämen neue Pflichten. Dies bietet aber auch Chancen.

Mit der Gesundheitsreform kommt ab 2028 eine grundlegende Neuerung auf Arbeitgeber und Beschäftigte zu: Langzeitkranke sollen künftig unter bestimmten Voraussetzungen teilweise arbeiten können und gleichzeitig Teilkrankengeld erhalten. Ziel ist es, den Wiedereinstieg ins Arbeitsleben zu erleichtern und die Sozialkassen zu entlasten. Für Unternehmen eröffnet das Chancen, Fachkräfte früher zurück in Arbeitsprozesse einzubinden. Gleichzeitig entstehen neue Prüf-, Dokumentations- und Organisationspflichten. Der Beitrag zeigt, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und worauf sich Betriebe schon heute vorbereiten sollten.
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