Mit der Gesundheitsreform kommt ab 2028 eine grundlegende Neuerung auf Arbeitgeber und Beschäftigte zu: Langzeitkranke sollen künftig unter bestimmten Voraussetzungen teilweise arbeiten können und gleichzeitig Teilkrankengeld erhalten. Ziel ist es, den Wiedereinstieg ins Arbeitsleben zu erleichtern und die Sozialkassen zu entlasten. Für Unternehmen eröffnet das Chancen, Fachkräfte früher zurück in Arbeitsprozesse einzubinden. Gleichzeitig entstehen neue Prüf-, Dokumentations- und Organisationspflichten. Der Beitrag zeigt, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und worauf sich Betriebe schon heute vorbereiten sollten.
Dieser Inhalt gehört zu
Als VerkehrsRundschau-Abonnent haben Sie kostenfreien Zugriff.
VerkehrsRundschau plus ist DAS Profiportal für Transport, Logistik & Spedition. Mehr Infos finden Sie
hier!