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Gutachten: Steuerbefreiung für Frachtflüge nicht zu rechtfertigen

07.09.2010 12:51 Uhr
Gutachten: Steuerbefreiung für Frachtflüge nicht zu rechtfertigen
Bisher ist die Luftfracht von der Luftverkehrssteuer ausgenommen
© Foto: Lufthansa/Werner Krüger

Die Steuerbefreiung für Frachtflüge soll nicht nur verfassungswidrig sein, sondern auch gegen geltendes europäisches Recht verstoßen

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Berlin. Wenige Tage nach dem Beschluss des Bundeskabinetts, auch auf Flüge eine Luftverkehrssteuer zu erheben, die seit dem 1. September für das nächste Jahr gebucht wurden, hat die FDP eine Überprüfung der Entscheidung gefordert. Durch die neue Steuer könnten bei gewerblichen Kunden und Fluglinien "Körperschafts- und Gewerbesteuerausfälle im Umfang von bis zu 250 Millionen Euro auftreten", warnte der FDP-Wirtschaftsexperte Paul Friedhoff.

Das vom Kabinett beschlossene Haushaltsbegleitgesetz 2011 sieht eine dreistufig gestaffelte Abgabe für die Fluggesellschaften vor. Demnach sollen ab 2011 für Kurzstrecken acht Euro, für mittellange Strecken zwischen 2500 und 6000 Kilometern 25 Euro und für Langstrecken über 6000 Kilometer 45 Euro erhoben werden. Fracht-, Transit- und Privatflüge sind von der Steuer ausgenommen, die ausschließlich auf Passagierflüge erhoben werden soll.

Nach einem von der SPD-geführten Landesregierung in Rheinland Pfalz in Auftrag gegebenen Gutachten ist die Steuerbefreiung für Frachtflüge nicht zu rechtfertigen. Diese stelle eine unerlaubte Beihilfe dar und verstoße damit gegen europäisches Recht. Die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen (ADV) hält die Luftverkehrsabgabe für verfassungswidrig. "Ob sich die Bundesregierung im Rahmen nationaler und europäischer Gesetze bewegt, scheint ebenso gleichgültig zu sein wie die Folgen für Beschäftigung und Wohlstand in Deutschland", kritisierte ADV-Hauptgeschäftsführer Ralph Beisel. (jök) 

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