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Güterbahnen: Rahmenverträge sind eher ein Hindernis

18.01.2023 08:37 Uhr | Lesezeit: 4 min
Schienenverkehr
Es brauche eine am Deutschlandtakt-Konzept orientierte Vorgabe, wie die Eisenbahnen an Fahrpläne für ihre Züge kommen, fordern die Güterbahnen
© Foto: Marco2811 / Fotolia

Im Zuge der Umsetzung des Deutschlandtakts stellt sich die Frage, wie das Schienennetz optimal für den wachsenden Güter- und Personenverkehr genutzt werden kann.

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Man wolle „ein Ende der chaotischen Experimentierphase bei der Kapazitätsvergabe im Schienennetz“ fordert der Verband „Die Güterbahnen“. Man reagiere damit auf eine Ankündigung der DB Netz, so die Vertreter der Wettbewerbsbahnen. Anders als angekündigt, könne die DB Netz den Eisenbahnverkehrsunternehmen keine Kapazität in Form von Rahmenverträgen für die Fahrplanjahre 2024 und 2025 zusichern und sie habe dies mit dem – von Beginn an anspruchsvollen – Zeitplan begründet.

Berlin müsse „eine klare und am Deutschlandtakt-Konzept orientierte gesetzliche Vorgabe machen, wie die Eisenbahnen an Fahrpläne für ihre Züge kommen und das Schienennetz optimal für den wachsenden Güter- und Personenverkehr genutzt wird“, sagte Peter Westenberger, Geschäftsführer der Güterbahnen. Dazu sollte auf Rahmenverträge zwischen DB Netz und Eisenbahnverkehrsunternehmen dauerhaft verzichtet werden. Stattdessen sollte der Gesetzgeber „konsequent die Einführung der Systemtrassen-Logik aus dem Deutschlandtakt-Konzept vorantreiben“ und sich dabei mit der Branche und der EU-Kommission zügig verständigen.

Umsetzung des Deutschlandtakt-Konzepts

Systemtrassen seien „wiederkehrende minutengenaue Fahrmöglichkeiten im Netz“, die für unterschiedliche Zugcharakteristika, aber nicht für konkrete Eisenbahnunternehmen, vorgeplant und gut aufeinander abgestimmt werden, führte Westenberger aus. Diese Art der Fahrplanerstellung gewinne europaweit immer mehr Zuspruch. Auf dem Weg zur Umsetzung des Deutschlandtakt-Konzepts seien Rahmenverträge dagegen eher als Hindernis zu sehen, weil dadurch „minutenbreite“ Kapazitätsbänder im Fahrplanprozess exklusiv durch einzelne Eisenbahnunternehmen längerfristig belegt werden können.

Aus Sicht der Güterbahnen würden in der jetzt entstandenen Situation alle Beteiligten mit dem bisherigen Verfahren zur Trassenvergabe und parallel einer konzentrierten Entwicklung eines neuen Vergabeprozesses am besten fahren. Die 2021 – kurz vor Ende der Legislaturperiode – ins Eisenbahnregulierungsgesetz in § 49 (Rahmenverträge) und § 52 a (Erprobungsklausel Systemtrassen auf Teilnetzen) eingebrachten Neuerungen sollte der Bundestag „kurzfristig zurücknehmen und der Regierung den Auftrag zur Vorlage einer Neuregelung rechtzeitig vor dem Start des üblichen Trassenbestellprozesses im April des Jahres 2025 geben“, schlug Westenberger vor, der in diesem Zusammenhang betonte: „Gründlichkeit muss nun vor Schnelligkeit gehen.“ (tb)

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