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Grünes Licht für Bau des Jade-Weser-Ports

07.03.2008 13:36 Uhr

Oberverwaltungsgericht Lüneburg: Beschlüsse zum Bau des Tiefwasserhafens unanfechtbar.

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Lüneburg/Wilhelmshaven. Der umstrittene Tiefwasserhafen Jade-Weser-Port in Wilhelmshaven kann gebaut werden. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat zwei Eilanträge von Gegnern des Projektes zurückgewiesen, teilte das Gericht heute mit. Mit geringen Einschränkungen könne der Ausbau der Jade und der Bau des Hafens für Großcontainerschiffe nach dem ursprünglichen Planfeststellungsbeschluss beginnen. Beide Beschlüsse seien unanfechtbar. Für das größte Bauprojekt in Norddeutschland mit einem Volumen von 480 Millionen Euro soll in Wilhelmshaven ein 356 Hektar großes Gebiet aufgespült werden. In dem Hafen können vier Schiffe mit einem Tiefgang von bis zu 16 Metern unabhängig von den Gezeiten anlegen. Der Landesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (LBU) hatte in dem ersten Eilantrag gravierende naturschutzrechtliche Bedenken geäußert und auf die befürchtete Zerstörung der Lebensräume von Pflanzen und Tieren hingewiesen. Das Gericht erkannte jedoch keine Fehler bei der Planung. Allerdings sei nicht leicht zu klären, ob sich das Vorhaben mit einem Europäischen Vogelschutzgebiet vertrage. Es sei wissenschaftlich nicht zweifelsfrei geklärt, wie wertvolle Brutbestände von Rohrdommeln und Schilfrohrsängern auf Bahn- und Baulärm reagierten. Das Gericht schreibt nun den Bau einer Schallschutzwand vor, um die seltenen Vögel vor dem Lärm bei Bau einer Bahntrasse zu schützen. Den zweiten Eilantrag hatte ein Anwohner stellvertretend für mehr als 50 betroffene Grundstückseigentümer in Wilhelmshaven gestellt. Diese befürchten mögliche Störungen durch Lärm und Erschütterungen und die Versalzung oder Absenkung des Grundwassers. Das Gericht folgte diesen Bedenken nicht. Der Verkehrslärm werde alle Grenzwerte deutlich unterschreiten, mit einer Erhöhung des Grundwasserspiegels sei nicht zu rechnen, begründete das Gericht. Der Zeitplan für den Tiefwasserhafen war schon vor dem lange erwarteten Urteil des Oberverwaltungsgerichtes durch politische Querelen und juristische Auseinandersetzungen durcheinandergeraten. Vor dem Landtagswahlkampf in Niedersachsen hatte sich ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss mit Widersprüchen bei der Auftragsvergabe beschäftigt. Eine Bietergemeinschaft mit der Papenburger Baufirma Bunte hatte sich auf dem Klageweg gegen den Essener Baukonzern Hochtief durchgesetzt. Bunte verlangt nun wegen der Verzögerung und gestiegener Stahlpreise 65 Millionen Euro mehr.

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