Gewerkschaft der Brief- und Zustelldienste nicht tariffähig

15.04.2010 13:35 Uhr

GNBZ: Rückzug der Rechtsbeschwerde vor Bundesarbeitsgericht / Gewerkschaft bleibt damit nicht tariffähig

Erfurt/Köln. Im Streit um ihre Tariffähigkeit hat die Gewerkschaft der Neuen Brief- und Zustelldienste (GNBZ) vor dem Bundesarbeitsgericht den Rückzug angetreten. Die im Oktober 2007 gegründete GNBZ und der Arbeitgeberverband der Neuen Brief- und Zustelldienste haben ihre Rechtsbeschwerde zurückgezogen, teilte das Bundesarbeitsgericht (BAG) am Donnerstag mit. Damit sei eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Köln vom Mai 2009 rechtskräftig, in der der GNBZ die Tariffähigkeit abgesprochen wurde. Eigentlich sollten die Bundesarbeitsrichter am 20. April das letzte Wort über den Gewerkschaftsstatus sprechen. Die Gewerkschaft war nach ihrer Gründung schnell in die Kritik geraten, Gefälligkeitstarife für die neuen Postdienstleister in Deutschland abzuschließen. So hatte sie Arbeitsbedingungen mit dem Arbeitgeberverband Neuen Brief- und Zustelldienste vereinbart sowie einen Mindestlohn mit dem Bundesverband der Kurier-, Express- und Postdienst. Dafür hatte sie laut Urteilen keine Berechtigung. Die Dienstleistungsgewerkschaft verdi hatten der selbst ernannten Fachgewerkschaft vorgeworfen, ein "von den Arbeitgebern gegründeter Club" zu sein, um ihre Interessen durchzusetzen. Nach der Entscheidung rief sie den Arbeitgeberverband auf, in ernstzunehmende Tarifverhandlungen einzutreten. "Wir erwarten, dass der NBZ und mit ihm sein Präsident Florian Gerster endlich die Realitäten zur Kenntnis nimmt." (dpa)

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