Köln. Auch wenn Mobiltelefone als Navigationsgeräte genutzt werden, dürfen sie am Steuer nicht in die Hand genommen werden. Das Verbot schließe sämtliche Bedienfunktionen ein, teilte das Oberlandesgericht (OLG) Köln in einem am Montag veröffentlichten Urteil (Az: 81 Ss-OWi 49/08) mit und lehnte damit die Rechtsbeschwerde eines Autofahrers ab. Das Bonner Amtsgericht hatte den Mann zu einer Geldbuße von 70 Euro verurteilt, weil er während der Fahrt das Handy aufgenommen hatte, um die Navigationshilfe einzustellen. Sobald der Autofahrer das Gerät in die Hand nehme, verstoße er gegen die Straßenverkehrsordnung, bestätigte das OLG. (dpa/ak)
Gericht: Handyverbot am Steuer gilt auch bei Nutzung als Navi
Auch wenn Mobiltelefone als Navigationsgeräte genutzt werden, dürfen sie am Steuer nicht in die Hand genommen werden