Berlin. Transportunternehmer müssen künftig mit höheren Rechnungen ihrer Rechtsanwälte rechnen. Der Bundesrat hat auf seiner letzten Sitzung dem Kostenmodernisierungsgesetz zugestimmt, wonach eine Anhebung der Gebühren für Beratungsgespräche, Schriftsätze und Prozessvertretungen Gesetz wird. Durch das Kostenmodernisierungsgesetz wird zum 1. Juli 2004 die Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte (BRAGO) durch das neue Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ersetzt. Damit wird die Anwaltsvergütung erstmals nach zehn Jahren angehoben. „Die Reform des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes ist aufgrund der wirtschaftlichen Situation der Anwaltschaft, die mit steigenden Kosten bei sinkenden Umsätzen zu kämpfen hat, dringend erforderlich“, kommentierte Hartmut Kilger, Präsident des Deutschen Anwaltverein, das neue Gesetz. Keiner anderen Berufsgruppe habe man zehn Jahre lang Nullrunden zugemutet. (vr/tb)
Gebühren für Rechtsanwälte steigen
Bundesrat billigt neue Anwaltsvergütung